Die Organspende ist ein weit umstrittenes Thema, besonders in Deutschland, da hier die Regelung zu oberflächig (im Sinne von freizügig) gehandhabt wird. Befürworter der Organspende, wie der Nationale Ethikrat und die Bundesärztekammer, würden eine Änderung der Regelungen für sinnvoll erachten.
Deutschland hat sich für die Zustimmungsregelung entschieden und dies im Transplantationsgesetz seit 1997 festgelegt. Eine Transplantation kann bei einem Verstorbenen als auch Lebenden vorgenommen werden. Seit Beschluss des Gewebegesetzes vom 20.07.2007 ist dies ebenfalls auf menschliches Gewebe anwendbar. Wer keinen Organspendeausweis bei sich trägt oder anderweitig ausdrücklich seine Zustimmung dazugegeben hat, kommt als Organspender nicht in Betracht. Eine Organspende durch die Zustimmung der Angehörigen ist allerdings auch dann möglich, wenn man sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. Die Angehörigen haben bei der Entscheidung immer im Sinne des Verstorbenen zu handeln.
Wegen Mangel an Organspendern in Deutschland haben die Befürworter sich dafür ausgesprochen eine gesetzliche Regelung zu finden, welche den Bürger dazu verpflichtet sein Votum in Bezug auf die Organspende abzugeben. Bislang sind die Angaben hierüber freiwillig. Auf diese Weise erhofft man sich mehr klare Zustimmungen zu erhalten.
Kritik und Angst der Bürger
Die meisten Menschen beschäftigen sich mit der Frage, ob sie auch wirklich tot sind, wenn er als Spender zur Verfügung steht. Wie weit gehen die Machenschaften, des Organhandels, dass man selbst hätte, doch noch gerettet werden können, aber ein Kopfgeld auf die Organspende ausgesetzt wurde. Dazu sei gesagt, dass es viel suspekte Panikmache gibt, nicht zuletzt durch die Medien präsentiert und in ein falsches Licht gerückt. Sicherlich gibt es auch hier “schwarze Schafe”, aber diese stehen längst auf der Fahndungsliste.
Wann gilt der Organspender als tot
Wenn der totale Ausfall aller Gehirnfunktionen festgestellt wird, gilt der Mensch als Hirntod. Dies kann unter anderem hervorgerufen werden durch schwere Hinblutungen, einem Schlafanfall, massive Kopfversetzungen, Sauerstoffmangel oder einem Hirntumor. Es muss dabei ausgeschlossen werden, dass es sich um einen scheinbaren Hirntod handelt, der durchaus bei einer Vergiftung, Unterkühlung oder einem Koma vorkommen kann.
Hierzu sei festzustellen, dass der Hirntod des Menschen durch mindestens zwei unabhängigen Ärzten festgestellt werden muss. Bleibt auch nur ein geringer Zweifel, wird der Körper nicht freigegeben. Die Ärzte müssen zudem eine langjährige Erfahrung von Intensivpatienten mit schweren Hirnschäden vorweisen können. Außerdem dürfen sie nicht dem Transplantations- und Entnahmeteam angehören.